Wer muss sein Auto auf Mallorca ummelden

auch nach einigen Jahren der neuen Regelung auf Mallorca besteht immer noch Unsicherheit und ein unangehnehmes Gefühl beim Autofahren mit deutschen Kennzeichen auf Mallorca.

In Spanien wird für die private Nutzung eines Autos eine Steuer für die Zulassung in Höhe von 12 % erhoben, wenn das Auto dann angemeldet wird, sind 7% fällig. (Benzinmotoren unter 1600ccm, Dieselmotoren unter 2000ccm)

Die Kontrollen des Zolls sind damals verstärkt worden, weil viele wohnhafte Deutsche und Briten mit Ihren Autos auf der Insel gefahren sind ohne diese Umzumelden und so an dieser Steuer vorbeizukommen. Diese Kontrollen wurden von der Guardia Civil vorgenommen. Verstärlt vor Schulen, da diese wohl meist von Residenten busucht wurden.

Wann muss ein Auto auf  Mallorca Umgelmeldet werden? Nach 30 Tagen nach dem Zeitpunkt, nachdem das Auto das erste mal in Spanien benutzt wurde, muss es umgemeldet werden. Sollte diese Frist nicht feststellbar sein, gilt sie ab dem Kaufdatum oder dem Datum nachdem der Fahrer als „Resident“ eingestuft wird.

Wer muss sein Auto ummelden? Eigentümer oder ausländische Personen, die Eigentümer oder auch nur Mieter einer Einrichtung, ob Wohnung oder Geschäft auf Mallorca sind. Grundvorraussetzung ist natürlich, das der Halter seinen steuerlichen Wohnsitz in Spanien hat. Und nur dann kommt dieses Gesetz zum tragen. Das heißt narürlich auch, wenn man mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien ist.

Wass kann passieren, wenn man von der Guardia Civil angehalten wird. Es ist einfach sich rauszureden, aber schwer nachzuweisen, das man nicht dauerhaft auf Mallorca lebt oder Geschäftsführer ist, wenn Ihr Auto täglich vor Ihrem Geschäft steht oder Sie damit z.B. Ihre Kinder zur Schule fahren.

Wenn Sie Ihren festen Wohnsitz in Spanien haben! ist es meist billiger, wenn Sie ihr Auto in Deutschland verkaufen und sich in Spanien ein neues oder gebrauchtes kaufen, da die Ummeldung für ein Auto und der damit zusamenhängende Papierkram sehr teuer ist. Sollten Sie sich jedoch für einen kompletten Umzug von Deutschland  nach Mallorac entscheiden, entfällt diese Steuer, wenn Sie das Auto mit dem Umzugsgut bei Ihrer Ummeldung es angeben. Sie müssen aus Spekulationsgründen natürlich volgende Punkte beachten: Sie müssen mind. 12 Monate vorher im Ausland gelebt haben. Im Urspungsland muss die Steuer bezahlt worden sein. Sie müssen mind. 6 Monate der Eigentümer des Autos gewesen sein. Sie dürfen das Auto innerhalb eines Jahres nicht verkaufen. Die Zulassung muss innerhalb von 30 Tagen vollzogen worden sein. In der Regel sollte man die Ummeldung und Zulassung nicht wie in D selber machen, da es zu kompliziert ist und man mehrere Stellen anfahren muss.

Das kostet natürlich auch einiges. z.B. für einen Golf Variant Baujahr 2003 ca. 2321,78 € inkl. aller Gebühren. 12% vom hiesigen Wert, der vom spanischen Staat ermittelt wird lt. Liste. Alle Angaben ohne Gewähr.

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Neues Kennzeichensystem

Seit 2001 werden die Kfz-Kennzeichen in Spanien nur noch von einer Stelle zentral vergeben, daher sehen Sie kein PM – mehr auf den Kennzeichen. Die neuen Kfz-Kennzeichen bestehen aus 4 Ziffern gefolgt von drei Buchstaben, beispielsweise 4567 KLD. Die Kennzeichen tragen eine schwarze Beschriftung auf weißem Hintergrund mit dem Staatssiegel als kleines Muster in hellgrau. Am linken Rand befindet sich das E für España sowie die europäischen Sterne. Auch die alten Kennzeichen können auf Wunsch des Halters mit der europäischen Länderkennung ausgestattet werden. Gelegentlich haben Fahrzeuge CAT statt E auf dem Kennzeichen, um die Zugehörigkeit zu Katalonien zu demonstrieren. Die Kennung wird mittels Aufkleber angebracht und ist illegal. Ein Fahrzeug behält in Spanien bei Halterwechsel immer sein Kennzeichen, auch wenn es in andere Provinzen im Land verkauft wird. Die Kennzeichen werden einmalig vergeben, das heißt bei Abmeldung eines Fahrzeugs wird dessen Nummer niemals anderweitig erneut verwendet. Die Kennzeichen werden außerdem in aufsteigender Reihenfolge vergeben (auf 4567 KLD folgt 4568 KLD u.s.w.). So lässt sich anhand des Kennzeichens einerseits das ungefähre Alter der Erstzulassung eines Fahrzeugs in Spanien bestimmen, andererseits ist somit aber auch die Verwendbarkeit des Systems zeitlich begrenzt. Dies war einer der Gründe für die Abschaffung des alten Systems, da in Provinzen mit besonders starken Zulassungszahlen (Barcelona und Madrid) die möglichen Kombinationen erschöpft waren. Dabei hatte man ursprünglich vorgesehen, bei den Kennzeichen dieser beiden Provinzen drei Schlussbuchstaben zuzulassen. So sollte nach M 9999 ZZ in der Provinz Madrid das Kennzeichen M 00 (oder 01?) BBB folgen. Die Gültigkeitsdauer für die 2001 eingeführte Variante ist allerdings auf wenige Jahrzehnte begrenzt. Eine Besonderheit der neuen Zulassungsnummern ist außerdem, dass sie ausschließlich Konsonanten im Buchstabenblock führen.

Das allererste der neuen Kennzeichen war demzufolge nicht 0000AAA sondern 0000BBB. Des Weiteren wird auf 9999DZZ nicht 0000EAA sondern 0000FBB folgen. Spezial Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit weißem Untergrund und roter Schrift und dem Anfangsbuchstaben E für Vehículos Especiales (deutsch: Spezialfahrzeuge), dem vier Ziffern und drei Buchstaben folgen, z. B.: E 1234 MNB. Historische Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit weißem Untergrund und schwarzer Schrift und dem Anfangsbuchstaben H für Vehículos Históricos (deutsch: Historische Fahrzeuge), dem vier Ziffern und drei Buchstaben folgen, z. B.: H 2345 DDD. Fahrzeuge mit vorläufiger Zulassung erhalten ein

Kennzeichen mit grünem Untergrund und weißer Schrift und dem Anfangsbuchstaben P für Temporales Particulares, dem vier Ziffern und drei Buchstaben folgen, z. B.  P 2055 BBZ. Anhänger erhalten zusätzlich zum Kennzeichen des Zugfahrzeugs ein rotes Kennzeichenschild mit dem Anfangsbuchstaben R für Remolques (deutsch: Anhänger), dem vier Ziffern und drei Buchstaben folgen, z. B.: R 9886 BBZ. Fahrzeuge für Touristen erhalten ein Kennzeichen mit weißem Untergrund und schwarzer Schrift und einem kleinen roten Feld am rechten Rand, auf dem die Gültigkeitsdauer vermerkt ist (oben eine römische Zahl für den Monat, unten eine Zahl für das Jahr, z. B. 07). Dem Anfangsbuchstaben T für Vehículos Turísticos (deutsch: Touristenfahrzeuge) folgen vier Ziffern und drei Buchstaben, z. B. T 8928 BBC

QUAD

In Spanien dürfen Quads bis 50 cm ab 14 Jahren mit einem Mopedführerschein gefahren werden. Für alle höher motorisierten Quads reicht auch hier ein Führerschein Klasse B. Dafür gilt hier absolute Helmpflicht. Das geltende EU-Recht (Helmpflicht nur, wenn sie im Fahrzeugschein eingetragen ist) interessiert in Spanien nicht. Die Strafe für das Quadfahren ohne Helm beträgt aktuell 63 Euro. Jedes Quad darf mit einem Autoführerschein gefahren werden, egal wie hoch die ccm Zahl ist. Gerade auf Mallorca steigen die Zulassungszahlen von Quads sehr stark an. Alle Hersteller sind vertreten, wobei auffällt, dass gerade stark motorisierte Maschinen (400–750cm) auf dem Vormarsch sind. Das Quad ist auf Mallorca ein sehr taugliches Verkehrsmittel bei etwa 300 Sonnentagen im Jahr.

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